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   VGH Hessen, 27.03.1990 - 7 TG 3310/88   

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https://dejure.org/1990,8678
VGH Hessen, 27.03.1990 - 7 TG 3310/88 (https://dejure.org/1990,8678)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.1990 - 7 TG 3310/88 (https://dejure.org/1990,8678)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 1990 - 7 TG 3310/88 (https://dejure.org/1990,8678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 161 Abs 2 VwGO, § 9 BDSG, § 14 Abs 2 S 3 BDSG, § 14 Abs 3 S 2 BDSG, § 3 S 1 Nr 2 BDSG
    Datenschutz; Sperrung von Daten als vorläufige Maßnahme; Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Bremen, 15.09.2011 - 4 V 732/11

    Datenschutz, Übermittlung personenbezogener Daten, vorläufiger Rechtsschutz,

    Im Rahmen des im einstweiligen Anordnungsverfahren bestehenden weiten Ermessens kann das Gericht als vorläufige Maßnahme die Sperrung der Daten zur Sicherung eines im Hauptsacheverfahren bestehenden Anspruchs auf Löschung nach § 22 Abs. 3 BremDSG anordnen (vgl. Mallmann, in: Simitis (Hrsg.), BDSG, 7. Aufl., § 20 Rn 106; Hess. VGH, Beschl. v. 27.03.1990 - 7 TG 3310/88 - = RDV 1991, 149; VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.08.1996 - 5 G 1630/96 (3) - NJW 1996, 675).
  • VG Bremen, 23.05.2012 - 4 V 320/12

    Fragebogen, Sperrung, Löschung, familiäre Lebensgemeinschaft, Datenschutz,

    Im Rahmen des im einstweiligen Anordnungsverfahren bestehenden weiten Ermessens kann das Gericht als vorläufige Maßnahme die Sperrung der Daten zur Sicherung eines im Hauptsacheverfahren bestehenden Anspruchs auf Löschung nach § 22 Abs. 3 BremDSG anordnen (vgl. Simitis/Mallmann, BDSG, 7. Aufl., § 20 Rn 106; Hess. VGH, Beschl. v. 27.03.1990 - 7 TG 3310/88 - = RDV 1991, 149; VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.08.1996 - 5 G 1630/96 (3) - = NJW 1996, 675; VG Bremen, Beschl. v. 15.09.2011, 4 V 732/11).
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 14.1798

    Löschung bzw. Sperrung eines im Kriminalaktennachweis des Landeskriminalamts

    Schließt man sich der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung an, eine Sperrung von Daten komme ungeachtet einer gesetzlichen Regelung als vorläufige Maßnahme im Sinne von § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO in Betracht, wenn im Hauptsacheverfahren die Löschung der Daten begehrt wird (vgl. HessVGH, B.v. 27.3.1990 - 7 TG 3310/88 - juris Rn. 8; VG Bremen, B.v. 15.9.2011 - 4 V 732/11 - juris Rn. 16), so kommt eine solche (vorübergehende) Sperrung deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller keinen Anspruch auf Löschung der aufgrund von § 481 Abs. 1 und § 484 Abs. 4 StPO nach Maßgabe der Polizeigesetze gespeicherten Daten im Hauptsacheverfahren glaubhaft gemacht hat.
  • OVG Sachsen, 12.05.2010 - 3 B 259/08

    Einstweilige Anordnung, Datenschutz, Internetprotokolldaten, Sperrung,

    Ihre vorläufige Sperrung beinhaltet so keine (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.3.1990 - 7 TG 3310/88 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1799

    Kriminalaktennachweis, personengebundener Hinweis, Löschung, Sperrung,

    Schließt man sich der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung an, eine Sperrung von Daten komme ungeachtet einer gesetzlichen Regelung als vorläufige Maßnahme im Sinne von § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO in Betracht, wenn im Hauptsacheverfahren die Löschung der Daten begehrt wird (vgl. HessVGH, B.v. 27.3.1990 - 7 TG 3310/88 - juris Rn. 8; VG Bremen, B.v. 15.9.2011 - 4 V 732/11 - juris Rn. 16), so kommt eine solche (vorübergehende) Sperrung deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller keinen Anspruch auf Löschung der aufgrund von § 481 Abs. 1 und § 484 Abs. 4 StPO nach Maßgabe der Polizeigesetze gespeicherten Daten im Hauptsacheverfahren glaubhaft gemacht hat.
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